Was bedeutet Vokation?

Die Vokation ist die kirchliche Unterrichtserlaubnis für den evangelischen Religionsunterricht. Mit der Vokation erklärt die Kirche ihr Vertrauen in die Religionslehrer und -lehrerinnen. Auch nach der Vokation werden die Lehrkräfte weiter von der Kirche gestärkt und unterstützt.

Gemeinsame Ordnung  der drei Landeskirchen in NRW

Die Grundlagen für die Vokation wurden von den drei Landeskirchen in NRW, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Lippischen Landeskirche in der Gemeinsamen Vokationsordnung festgehalten.

Wie erhalte ich die Vokation?

Die kirchliche Bevollmächtigung kann erteilt werden als

Hier finden Sie die jeweiligen Antragsformulare zur Beantragung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis. Diese können Sie entweder ausdrucken und ausfüllen oder online ausfüllen und ausdrucken und zusammen mit den entsprechenden Unterlagen wieder an uns zurücksenden.

Vorlagefrist der kirchlichen Bevollmächtigung für den Vorbereitungsdienst

Wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten kann es vorkommen, dass Ihnen bei Ablauf der Bewerbungsfrist zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst die kirchliche Bevollmächtigung noch nicht vorliegt, weil diese erst auf Ihren Antrag hin und nach Vorlage des entsprechenden Zeugnisses ausgestellt werden kann. Hinsichtlich der Einstellung in den Vorbereitungsdienst gibt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW jährlich Informationen für Bewerberinnen und Bewerber - auch zur Vorlage- und Nachreichfrist der kirchlichen Bevollmächtigung - bekannt. Diese bitten wir im eigenen Interesse zu berücksichtigen und einzuhalten.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt

Welche Unterlagen benötige ich für die Vokation?

Hier können Sie alle Formulare und Erklärungen, die Sie zur Beantragung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis benötigen, herunterladen.

Vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis (Vorbereitungsdienst/Schuldienst)

Vokation (endgültige kirchliche Bevollmächtigung nach der Ausbildungsphase)

Eingeschränkte kirchliche Unterrichtserlaubnis (fachfremder Einsatz / Vertretungsunterricht)

Für Mitglieder von ev. Freikirchen